Dienstag, 23. Juni 2015

Dürfen Homosexuelle ein Kind in Russland adoptieren?

 
Hier ist erstmal die eingetragene Partnerschaft von der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner zu unterscheiden.  

Das gleichgeschlechtliche Ehepaar darf keine Adoption in Russland beantragen und die eingetragenen Partnerschaften, wie z.B. in Deutschland und der Schweiz können keine Adoption beantragen, da sie nicht als Ehepaar gelten und keine Kinder adoptieren dürfen. Solche Regelungen gelten auch in Russland.

Ob homosexuelle Alleinstehende aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ein Kind in Russland adoptieren dürfen, ist fraglich. Das Gesetz verbietet es nicht (ausländischen) Alleinstehenden - homosexuell oder nicht - ein Kind in Russland zu adoptieren (Ausnahme, wenn die gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt ist, siehe oben).

Andererseits deutet das Verbot der Adoption für Personen aus dem Staat, wo die gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt ist, an, dass der russische Gesetzgeber die Adoption für Homosexuellen im Ganzen nicht zulassen will. Die Rechtsprechung bzgl. dieser Frage ist mir nicht bekannt.

In diesem Fall könnte eine Diskriminierung oder Ungleichbehandlung vorliegen und es steht in Russland jedem zu, auch einem Ausländer, eine Beschwerde vor dem Verfassungsgericht vorzubringen. 

Dazu ein Artikel zur Verfassungsmäßigkeit des russischen, so genannten Anti-Schwulen-Gesetzeshier

Aleksej Dorochov
Russischer Rechtsanwalt 

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